(A) ö^S
S. 40.
«rann die HHrn. Grafen z« O. diese ihre Grafschaft im Rieß
bekommen.) Auch hier und im folgenden herrscht viele Verwir
rung, viel Unerwiesenes, viel Falsches!
S. 4z-
Was hier und auf den zwey folgenden Seiten von der tandgrafschaft
Elsaß vorkommt , ist neuerer Zelten durch Schöpflins For
schungen in em weit helleres ticht gesetzet worden, gleichwohl aber
das Angeführte dazu gut, daß man weiß, wie man ehemals eigent
lich geirret habe. S. auch meine Materialien hin und wieder.
Ueberhaupt können aus denen daselbst besindlichen Urkunden Ver
zeichnissen gar viele Punkten gegenwärtigen Werks berichtiget
oder bestätiget werden , die ich aber insgesammt und einzeln anzu
geben jetzt nicht im Stande bin.
S. s7.
Uttter diesem Stein) welcher noch vorhanden ist. Cs kommt darauf
der O. Schild mit den Eisenhmlein und dem Pfauenschweif aufm
Helm vor, welchen Pfauenschweif andere, aber unrecht, vor ei,