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Richter, den „Gcsammtrichter", förmlich angestellt. Gr wird
zuerst 1397 erwähnt. Der Name des Schul. Landgerichts
geht nun in den eines Schul. Gesammtgerichts über.
Bis 164N bekleidete der jedesmalige Gesammtrichter auch noch
andere Stellen, war mithin kein ausschließlich Schul. Beam^
ter; mit dem genannten Jahr aber ward festgesetzt, daß der
Gesammtrichter neben seinem Geschäfte als solcher kein ande
res Amt übernehmen sollte; auch ward ihm zugleich eine
eigene Wohnung in Apenburg überwiesen. Nicht bloß die
ganz veränderte Art, die Streitsachen und die Verbrechen zu
untersuchen und die Polizei zu handhaben, nahm die Zeit
eines Richters bedeutend in Anspruch, sondern auch die dem
Gesammtrichter übertragenen anderweitigen Geschäfte erfor
derten viel Zeit und Bekanntschaft mit den Rechten und Pflich
ten des ganzen Geschlechts. Der Gesammtrichter ward zu
gleich der Geschäftsführer des ganzen Geschlechts. Seit
der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Auflösung des Ge
sammtgerichts, 18N7, bestanden seine Geschäfte in folgendem :
1. Handhabung der Civil-, Polizei- und Kriminal- Ge-
richtsbarkeit.
2. Bearbeitung der Pfarr-, Kirchen- und Schulsachen.
3. Das gesammte Lehnswcsen.
4. Aufsicht über die Zölle, Wege, Brücken«.
5. Oberaufsicht über die Forsten.
6. Das Rechnungswesen, in so fern dies mit dem Gc-
sammtwescn in Verbindung stand.
Endlich war er auch mit der Ginziehung gewisser außer
ordentlicher Steuern beauftragt. Seit dem dreißigjähri
gen Kriege kam nämlich die Sitte auf, daß sämmtliche Unter,
thanen bei der Aussteuer einer Tochter, bei jedem Begräbnis)
und bei jeder Taufe in den vielen Familien, welche Theil an
den Stammgütern hatten, eine bestimmte Naturalabgabe ent
richteten. Jeder Schulze gab dazu einen Hammel, jeder
Ackersmann einen Scheffel Hafer und zwei Hühner, der