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Ruhig verliefen die drei folgenden Regierungsjahre Kö
nig Rudolfs, die mit Unterhandlungen über Rechtspflege,
Aufrechterhaltung des Landfriedens, Befestigung der Haus
macht und besonders über die Erwerbung der Kaiserwürde
vollbracht wurden. Es ist daher leicht erklärlich, daß auch
des Ritters Hartmann von Baldegg, der noch in unge
schmälertem Ansehen bei seinem Herrn stand '), in dieser
Zeit selten Erwähnung gethan wird. «) Doch fehlte es auch
in unsern Landen an manchen kleinern Gewaltthätigkeiten;
Nagt ja Bischof Rudolf von Constanz im Jahre 1286, es
mehren sich, weil seit einigen Jahren Friede und Gerechtig
keit nicht mehr zu finden seien, die mit teuflischer List bewerk
stelligten Gewaltgriffe übelgesinnter Menschen. ')
Doch mit dem Jahre 1287 begann für König Rudolf
und seine Getreuen ein Jahr schwerer Arbeit und yieler
Prüfungen, so besonders auch für den Herrn von Baldegg.
Nicht nur verlor er seinen geliebten Bruder Marquard *),
rechten Faust. — wie einst auf der Tiberbrücke Horatius Cocles, gegen die
heran stürmende Menge, bis Graf Herrmann von Waldegg ihm Hülfe bracht«,
und fein Schwager, der Markgraf von Hochberg, indeß den Feind vollends
iu die Flucht jagte. — An einen Herrn von „Waldeck" ist schon deswegen
nicht zu denken, weil diese damals mit Rudolf in Fehde waren. Kopp I
6U8— 609.
>) 1284, 3. Juni. Freiburg im Nechtland. Reinwald von Burgund.
Graf von Mömpelgard, bestätigte in Gegenwart König Rudolfs den Ver
trag mit dem Bischof von Basel über Rücknahme einiger Lehen dieser Kirche.
Zeuge u. a. II. äs Zaläsebs. 'lrouillat: AIouum. II, 398 f. Iisrrßott
III, 520 Kopp II, 2, 347.
2) 1284, 26. Weinmonat. Rheinfelden. Hartmann von Baldegg „ein
gehalter dez heiligen Richez. vnd Bvrchgrave ze Rinvelden, vnd Boget ze
Basel", vertauscht mit dem Kloster Olsberg Reichsgüter. Kopp I, 734:
1285, den l5. Herbstmonat bestätigt König Rudolf in Rheinfelden den Tausch
um Reichsgüter. den 8tr«uuu8 vir llartm«,Uiiu8 äs L«,IäsKs mit dem
Kloster Olsberg getroffen. Usn-zott: 6su. II, 524. I>ouiIIat II, 4l7.
2) Kopp 1 , 6l9.
«) Marquard, l258, 126, u. ,2S5 Chorherr zu Münster genannt,
muß vor 1277, sofern er nicht, nach übler Sitte jener Tage, geistliche
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